Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1 Vertragsanbahnung und -abschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen daher erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der Ware zustande.
2 Schutzrechte
- Sämtliche Urheber- und Eigentumsrechte an den von uns hergestellten Skizzen, Entwürfen, Probedrucken, Prägestempeln, Originalen, Filmen sowie sonstigen Unterlagen und Dokumenten verbleiben bei uns, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
3 Beschaffenheit der Ware
1.
Aus fabrikationstechnischen Gründen ist es nicht möglich, in jedem Falle die vertraglich vereinbarte Menge genau herzustellen und zu liefern. Aus diesem Grunde sind wir berechtigt, bei der Lieferung die vertraglich vereinbarte Menge um bis zu 10 % zu über- oder zu unterschreiten, wobei dem Kunden stets die tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung zu stellen ist.
4 Preise und Zahlung
1.
Soweit nicht anders vereinbart, sind die in unseren Angeboten
enthaltenen Preise Nettopreise ab Werk und verstehen sich zu-züglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie Transport- und Verpackungskosten.
2.
Unsere Rechnungen werden sofort mit Absendung der Ware fällig. Der Kunde hat sie innerhalb von 21 Tagen ab Erhalt der Ware zu bezahlen, andernfalls gerät er ohne Mahnung in Verzug.
3.
Der Kunde darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche auf demselben Ver-trags-verhältnis beruhen.
5 Lieferung, Lieferzeit und Gefahrübergang
1.
Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart, wenn sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Lieferfristen beginnen im Zweifel mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde seine vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt oder eine vereinbarte Anzahlung nicht geleistet hat.
2.
Nachfristen müssen uns schriftlich gesetzt werden. Sie sind nur angemessen, wenn sie mindestens drei Wochen ab Zugang der Nachfristsetzung betragen.
3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
6 Höhere Gewalt
1.
Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen Umständen vorübergehend unmöglich, so
verlängert sich die vereinbarte Leistungszeit um die Dauer dieses Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine vom Kunden für die Leistung gesetzte Frist oder Nachfrist. Vor Ablauf der verlängerten Leistungszeit ist der Kunde weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis
mehr als 2 Monate an, so sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Kunde vertraglich oder gesetzlich ohne Nachfristsetzung
zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.
2.
Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Natur-katastro-phen, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Ein- und Ausfuhrverbote
und Blockaden. Andere außergewöhnliche Umstände sind insbe-sondere Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerun-gen in der Anlieferung von Rohstoffen, Streiks, Aussperrungen und
sonstige Arbeitskämpfe, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten.
7 Eigentumsvorbehalt
1.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Ist der Kunde Kaufmann, so bleibt die Ware bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäfts-ver-bindung unser Eigentum.
2.
Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterver-äußerung ab.
3.
Der Kunde ist zur Einziehung abgetretener Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Auf unser Verlangen hat der Kunde seine Abnehmer von der Forderungsabtretung an uns zu unterrichten.
4.
Die Befugnis des Kunden, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern oder zu verarbeiten und an uns abgetretene Forderungen einzuziehen, besteht nur, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommt. Sie erlischt ferner, wenn sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern, insbesondere bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder bei Beantragung des Insolvenzverfahrens.
8 Mängel
1.
Mängel sind alle Fehler oder Beschädigungen der gelieferten Ware sowie alle anderen Abweichungen von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit. Hierzu zählen auch Falschlieferungen und Men-gen-abweichungen, die über das in Punkt 3 genannte zulässige Maß hinausgehen.
2.
Offensichtliche Mängel muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware anzeigen. Ist der Kunde Kaufmann, so muss er zu-sätzlich den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§ 377 HGB) nachkommen. Alle Mängelanzeigen sind schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels und der Lieferung abzu-fassen. Soweit Mängel nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß angezeigt werden, gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
3.
Ist die Ware mangelhaft und gilt sie nicht als genehmigt, kann der Kunde Nacherfüllung verlangen, die nach unserer Wahl durch Neu-lieferung mangelfreier Ware gegen Rückgabe der mangelhaften Sache oder durch Beseitigung des Mangels erfolgt. Eine vom Käufer für die Nacherfüllung gesetzte Frist ist nur angemessen, wenn sie mindestens drei Wochen beträgt. Jede Fristsetzung bedarf der Schrift-form. Nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann der Kunde wegen des Mangels vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis herabsetzen oder unter den weiteren Voraussetzungen
wie in Punkt 9 genannt Schadensersatz verlangen.
4.
Ist der Kunde selbständiger Unternehmer, so wird die Verjähr-ungs-frist für sämtliche Rechte wegen eines Mangels auf ein Jahr verkürzt. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit. Es gilt ferner nicht, soweit der Kunde Rückgriff nimmt, weil er oder ein in der Lieferkette nachgeschalteter Abnehmer von einem Verbraucher wegen des Mangels
in Anspruch genommen wurde.
9 Haftung
1.
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir für vertragliche Pflichtverletzung nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise durchschnittlich eintretenden vorhersehbaren Schadens.
2.
Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, und zwar auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10 Erfüllungsort und Gerichtsstand; anwendbares Recht
1.
Erfüllungsort für alle Liefer- und Zahlungsansprüche ist Senden. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Senden.
Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitz zu verklagen. Stand 01.09.2022